Fundtiere

Rechtliche Fakten zu Fundtieren

Liebe Tierfreundinnen und liebe Tierfreunde, wer ein Tier findet, ist gesetzlich dazu verpflichtet dies beim Fundbüro des Ordnungsamtes oder der Polizei zu melden.

Ist das Tier verletzt, ist der Finder außerdem dafür verantwortlich, dass eine medizinische Versorgung erfolgt.

Nur wenn der Fund zuvor beim Amt bzw. der Polizei gemeldet wurde, ist jedoch geregelt, dass der Staat im Zweifel für die entstehenden Tierarztkosten aufkommt. In den meisten Fällen verweist das Ordnungsamt an das örtliche Tierheim, wo das Fundtier abgegeben werden kann. Möglich ist aber auch, dass der Finder das Tier erst einmal bei sich behält.

Ansprüche auf die Erstattung von dadurch entstehenden Kosten hat er allerdings nicht. Und behalten darf er das Tier auch nicht einfach, denn der ursprüngliche Besitzer hat noch sechs Monate lang vollen Anspruch auf sein Tier. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann der Finder mit dem Ordnungsamt bzw. dem Tierheim klären, ob er das Tier dauerhaft übernehmen kann.